Abrechnung von Krankentransporten – einfach & transparent

So funktioniert die Direktverrechnung mit der Krankenkasse.

Wir sind Partner aller relevanten Sozialversicherungsträger und übernehmen die Direktverrechnung der Krankentransporte mit Ihrer Krankenkasse.

In einem persönlichen Gespräch oder telefonisch erklären wir Ihnen gerne:

  • welche Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt sein müssen,
  • wie Sie die benötigten Dokumente z.b. einen Transportschein - erhalten
  • und worauf Sie im Vorfeld achten sollten, damit alles reibungslos abläuft.

 

Hier sind die häufigsten Fragen zur Abrechnung von Krankentransporten:

Direktverrechnung bedeutet, dass wir die Kosten für Ihren Krankentransport direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Sie brauchen sich um keine Transportkosten kümmern.

Voraussetzung ist ein gültiger Transportschein!

Für die Abrechnung eines Krankentransports ist ein gültiger Transportschein erforderlich.

Dabei handelt es sich um eine ärztliche Transportanweisung, die bestätigt, dass eine Beförderung aus medizinischen Gründen mit dem Taxi notwendig ist.

Der Transportschein wird von Ihrem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus ausgestellt.

Grundsätzlich gilt ein Transportschein als genehmigt, sobald ihn der Hausarzt ausstellt.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass Fahrten immer zu nächstgelegenen medizinischen Einrichtung bezahlt werden.

Beispiel - Bestrahlungen:
Wohnen Sie in Saalfelden dann ist die nächstgelegene Strahlentherapie in Salzburg - hier wird ganz einfach direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Möchten Sie aber die Bestrahlungen in Innsbruck durchführen, ist vorab mit der Krankenkasse zu klären, ob diese Fahrten dahin bezahlt werden.

Wir empfehlen deshalb, sich rechtzeitig mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Wir haben Verträge mit den wichtigsten österreichischen Sozialversicherungsträgern und können direkt mit folgenden Krankenkassen abrechnen:

  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
  • Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
  • Pensionsversicherungsanstalt (PV)
  • Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)

Sollten Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bürozeiten:
Montag - Freitag
8:00 - 18:00 Uhr

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